Allgemeine Vertragsbedingungen von Outdoor-Vision gültig ab 01.07.2022
Diese AVB gelten nur dann, wenn dies von den Vertragsparteien vereinbart ist. Dazu genügt ein Hinweis auf die AVB durch den Dienstleister, sei dies mündlich, schriftlich (per E-Mail, Textnachricht o.ä.) oder auf der Webseite.
Die AVB gelten nur subsidiär, die einschlägigen zwingenden Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3) und des Obligationenrechts (SR 220) und die individuellen Abmachungen zwischen dem Dienstleister und dem Gast gehen den AVB vor.
1. Anmeldung
Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich (E-Mail, Textnachricht, Onlineformular, Brief etc.) abgeschlossen werden. Sobald die Anmeldung schriftlich via E-Mail oder in einer anderen elektronischen Form bestätigt worden ist, gilt sie als verbindlich, wenn der Teilnehmer nicht innert drei Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.
Bei der Anmeldung für mehrere Personen
Die anmeldende Person steht für die Pflichten aller Teilnehmenden, wie für die eigene ein, dies betrifft auch die Bezahlung des Preises/Honorars.
Erhält man innerhalb von 48 Stunden keine Reaktion von Outdoor-Vision, bitte ich dich kurz nachzufragen, um sicher zu gehen, dass die Anmeldung funktioniert hat.
2. Teilnahmebedingungen
Für sämtliche Touren und Kurse ist eine gute Gesundheit und eine der CE-Norm entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Wenn ein Teilnehmer diese nicht erfüllt, kann Outdoor-Vision oder der zuständige Guide den Teilnehmer vom Anlass ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.
2.1 Eigenverantwortung und Auskunft
Der Teilnehmer trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Der Gast akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Dienstleister über alle Aspekte, welche für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind, Auskunft zu geben. Dies betrifft insbesondere die technischen Fähigkeiten, die Kondition, sowie allfällige gesundheitliche Probleme. Während der Aktivität ist der Teilnehmer verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der Führungsperson strikte zu befolgen.
3. Leistungen & Preis
Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot variieren. Diese sind jeweils im Kurzbeschreib des Angebotes aufgeführt. Wenn nicht explizit erwähnt, ist der Preis immer exklusive Anfahrt/Rückfahrt, Bahnen, Taxi, Transporte, Zwischenverpflegungen und Getränke, Mietmaterial und Versicherungen.
Entstehen für die Tour zusätzliche Spesen für den Guide, so sind diese geschuldet. Vereinbaren die Parteien keinen Preis / kein Tageshonorar so gilt ein Tageshonorar von CHF 500.- zuzüglich Spesen. Sofern der Hinweg (Anreise mit einem Verkehrsmittel und/oder Fussmarsch) am Vortag nach 13.00 Uhr beginnt, schuldet der Gast/die Gruppe für diesen Tag die Hälfte des Tageshonorars. Beginnt der Hinweg am Vortag vor 13.00 Uhr, das volle Tageshonorar geschuldet.
4. Versicherungen
Der persönliche Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl, etc.) ist Sache der Teilnehmenden. Es wird empfohlen eine Annullationskostenversicherung, sowie eine Mitgliedschaft bei der schweizerischen Rettungsflugwacht Rega, Air Zermatt oder Air-Glaciers abzuschliessen.
5. Zahlungsbedingungen & Rücktritt durch Gast
Ist in der Tourenausschreibung nichts anderes erwähnt, so gelten nachfolgende Bedingungen:
Die Tour ist gemäss Rechnungsstellung zu bezahlen. Sollte die Anmeldung kurzfristig erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen.
Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag
• bis 30 Tage vor Tourenbeginn, verrechnet Outdoor-Vision eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-
• 29 – 20 Tage vor Tourenbeginn 50%
• 19 – 10 Tage vor Tourenbeginn 70%
• 9 – 0 Tage vor Tourenbeginn 100%
Bricht jemand eine Tour vorzeitig ab, oder tritt diese nicht an, ist der gesamte Preis geschuldet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich so verspätet, dass die Gruppe nicht auf diesen verspäteten Teilnehmer warten kann. Diese Entscheidung fällt der Guide vor Ort in seinem Ermessen. Bereits von Outdoor-Vision gebuchte und bezahlte Leistungen von Dritten (wie Hotels, Flugtickets, etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.
6. SAC-Mitglieder
Bei Touren mit SAC-Hüttenübernachtungen erfolgt die Rechnungsstellung mit dem SAC-Mitgliederrabatt (in der Regel CHF 10.-/Nacht). Ist der Teilnehmer nicht SAC-Mitglied, bezahlt er den Aufpreis vor Ort in bar. Der gültige SAC Ausweis ist in die Hütten mitzunehmen.
7. Programmänderungen, Unterbruch, Abbruch
Wechselnde Witterungs- oder Geländeverhältnisse sind Teil der Natur. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Outdoor-Vision in einem solchen Fall das Programm ohne Rücksprache mit den Gästen anpassen darf und eine Alternative zusammenstellt. Allfällige Mehr- oder Minderkosten werden dem Teilnehmer verrechnet, bzw. rückerstattet.
Das vereinbarte Tageshonorar / der vereinbarte Preis ist auch geschuldet, wenn
a) der Guide eine begonnene Tour aus Sicherheitsgründen (schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse, Überforderung des Gastes etc.) abbrechen muss
b) wenn der Guide wegen schlechten Wetters oder auf Wunsch des Gastes einen Ruhetag einschaltet
c) wenn der Gast seinerseits die Tour abbricht
Muss ein mehrtägiges Engagement abgebrochen werden, so ist dies sinngemäss anwendbar.
Ist der in der Ausschreibung erwähnte Guide nicht verfügbar respektive begründet verhindert, so kann Outdoor-Vision einen qualifizierten Ersatz stellen.
7.1. Absage durch Outdoor-Vision behält sich vor, einen Kurs frühzeitig abzusagen:
a) wenn eine minimale Gästezahl nicht erreicht wird.
b) weil die Verhältnisse im Tourengebiet zu schlecht sind und kein passender Ersatz gefunden werden kann.
Den angemeldeten Personen werden sämtliche bereits bezahlten Beträge abzüglich von Anzahlungen an Hotels, Flüge und Agenturen, welche Outdoor-Vision nicht zurückerstattet bekommt, rückerstattet. Optional kann Outdoor-Vision anstatt einer Rückerstattung auch einen Gutschein ausstellen.
8. Risiken & Haftung
Touren in der Natur sind manchmal mit einem erhöhten Risiko verbunden. Outdoor-Vision verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung der Tour. Trotzdem bleibt ein Restrisiko zurück. Die Haftung des Veranstalters ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.
Outdoor-Vision bestätigt, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von CHF 5 Mio. abgeschlossen hat.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und gemietetem Material.
9. Bildrechte & Schutz der persönlichen Daten
Auf unseren Touren werden Fotos und Filme gemacht. Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwendung dieses Bildmaterials durch Outdoor-Vision einverstanden.
Deine persönlichen Angaben werden nur für Outdoor-Vision intern und in Zusammenhang mit deinen gebuchten Touren verwendet.
10. Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren den Wohnort / Geschäftssitz von Outdoor-Vision als ausschliesslichen Gerichtsstand. Anwendbar ist Schweizer Recht