Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Outdoor Vision – Tanja Manz

1. Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Touren und Dienstleistungen von Outdoor Vision.

Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich (E-Mail, Textnachricht oder Brief) abgeschlossen werden. Sobald eine Anmeldung durch Outdoor Vision schriftlich bestätigt worden ist, gilt diese als verbindlich, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von drei Tagen widerspricht.

Bei der Anmeldung für mehrere Personen steht die anmeldende Person für die Verpflichtungen aller Teilnehmenden ein, insbesondere für die Bezahlung des vereinbarten Preises.

Erhält man innerhalb von 48 Stunden keine Reaktion von Outdoor Vision, wird empfohlen kurz nachzufragen, um sicherzugehen, dass die Anmeldung eingegangen ist.

Diese AGB gelten subsidiär zu den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Touren in der Schweiz gelten insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Für Touren in Österreich gelten die entsprechenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Rechts. Individuelle Vereinbarungen zwischen Outdoor Vision und dem Gast gehen diesen AGB vor.

2. Teilnahmebedingungen

Für sämtliche Touren ist eine der Aktivität entsprechende Ausrüstung sowie eine gute gesundheitliche Verfassung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss vereinbarter Tour oder Aktivität müssen erfüllt sein.

Wenn ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Outdoor Vision oder die zuständige Führungsperson den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei einem Ausschluss aus diesen Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

2.1 Eigenverantwortung und Auskunftspflicht

Der Teilnehmer trägt eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Touren und Aktivitäten im alpinen Gelände sind mit Risiken verbunden. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt ein Restrisiko bestehen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Outdoor Vision über alle Umstände zu informieren, welche für die sichere Durchführung der Aktivität relevant sind.

Dazu gehören insbesondere:

• technische Fähigkeiten
• konditionelle Voraussetzungen
• gesundheitliche Einschränkungen

Während der Aktivität sind die sicherheitsrelevanten Weisungen der Führungsperson verbindlich zu befolgen.

Die Entscheidungen des Guides bezüglich Route, Durchführung, Umkehr oder Abbruch einer Tour erfolgen aus Sicherheitsgründen und sind für alle Teilnehmenden verbindlich.

3. Leistungen und Preis

Die im Preis enthaltenen Leistungen können je nach Angebot oder individueller Vereinbarung variieren.

Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind folgende Leistungen nicht im Preis enthalten:

• Anreise und Rückreise
• Bergbahnen
• Taxi und Transporte
• Zwischenverpflegung und Getränke
• Mietmaterial
• Versicherungen
• Unterkunftskosten bei Hütten oder Hotels

Entstehen im Zusammenhang mit der Tour zusätzliche Spesen für den Guide (z. B. Anreise, Übernachtung oder Bergbahnen), so werden diese dem Gast weiterverrechnet.

Sofern kein Preis oder Tageshonorar vereinbart wurde, gilt ein Tageshonorar von EUR 420 / CHF 450 zuzüglich Spesen.

Beginnt die Anreise zur Tour bereits am Vortag nach 13:00 Uhr, wird für diesen Tag ein halbes Tageshonorar verrechnet. Beginnt die Anreise vor 13:00 Uhr, wird ein volles Tageshonorar verrechnet.

4. Versicherungen

Der persönliche Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit, Haftpflicht, Diebstahl etc.) ist Sache der Teilnehmenden.

Es wird empfohlen eine Annullationskostenversicherung sowie eine geeignete Rettungsversicherung abzuschliessen.

5. Zahlungsbedingungen und Rücktritt durch den Gast

Ist nichts anderes vereinbart, gelten folgende Bedingungen:

Die Tour ist gemäss Rechnungsstellung zu bezahlen. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, ist der Gesamtbetrag unmittelbar zu begleichen.

Erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag:

• bis 30 Tage vor Tourbeginn: Bearbeitungsgebühr CHF / EUR 50
• 29–20 Tage vor Tourbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
• 19–10 Tage vor Tourbeginn: 70 % des vereinbarten Preises
• 9–0 Tage vor Tourbeginn: 100 % des vereinbarten Preises

Bricht ein Teilnehmer eine Tour vorzeitig ab oder tritt diese nicht an, bleibt der gesamte Preis geschuldet.

Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer sich so verspätet, dass die Gruppe nicht warten kann. Die Entscheidung darüber trifft der Guide vor Ort.

Bereits gebuchte Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hütten, Hotels oder Transporte) gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

6. Hüttenübernachtungen

Bei Übernachtungen in Berghütten gelten die jeweiligen Tarife der Hütten.

Mitglieder alpiner Vereine (z. B. SAC oder Österreichischer Alpenverein) profitieren je nach Hütte von ermässigten Tarifen. Der entsprechende Mitgliederausweis ist vor Ort vorzuweisen.

7. Programmänderungen, Unterbruch oder Abbruch

Wetter, Natur- und Geländeverhältnisse können Änderungen des Programms erforderlich machen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Route, einen Gipfel oder ein bestimmtes Ziel besteht nicht.

Outdoor Vision oder der zuständige Guide können das Programm entsprechend anpassen oder eine alternative Route wählen.

Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmer entsprechend verrechnet oder zurückerstattet.

Das vereinbarte Tageshonorar oder der vereinbarte Preis bleibt geschuldet, wenn

• eine Tour aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden muss
• aufgrund von Wetter oder Verhältnissen ein Ruhetag eingelegt wird
• ein Teilnehmer die Tour abbricht

Ist der ursprünglich vorgesehene Guide verhindert, kann Outdoor Vision einen qualifizierten Ersatz stellen.

7.1 Absage durch Outdoor Vision

Outdoor Vision behält sich vor, eine Tour abzusagen:

• wenn eine minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird
• wenn die Verhältnisse im Tourengebiet eine sichere Durchführung nicht erlauben

Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet, abzüglich nicht rückerstattbarer Kosten von Drittanbietern (z. B. Hütten oder Hotels).

Optional kann Outdoor Vision anstelle einer Rückerstattung einen Gutschein anbieten.

8. Risiken und Haftung

Touren in der Natur und im alpinen Gelände sind mit Risiken verbunden.

Natur- und alpine Gefahren wie Steinschlag, Wetterumschwünge, Absturzgefahr, Lawinen oder schwierige Wegverhältnisse können auch bei sorgfältiger Planung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Outdoor Vision verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung der Aktivitäten. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Outdoor Vision verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem oder gemietetem Material wird keine Haftung übernommen.

9. Bildrechte und Datenschutz

Während der Touren können Fotos oder Videoaufnahmen gemacht werden.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Outdoor Vision dieses Bildmaterial für Website, Social Media und Marketingzwecke verwenden darf, sofern keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt.

Persönliche Daten der Teilnehmer werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der gebuchten Aktivitäten verwendet.

10. Rettungskosten

Kosten für Rettungseinsätze, Bergung oder medizinische Transporte (z. B. Helikopter) gehen grundsätzlich zu Lasten der betroffenen Person.

Es wird empfohlen, über eine entsprechende Rettungsversicherung zu verfügen.

11. Teilnahme Minderjähriger

Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz von Outdoor Vision.

Es gilt das Recht des Landes, in dem Outdoor Vision seinen Geschäftssitz hat. Für Touren in der Schweiz können ergänzend zwingende Bestimmungen des Schweizer Rechts zur Anwendung kommen.

Outdoor Vision
Tanja Manz
Wolfurt, Vorarlberg
Österreich

E-Mail: tanjamanz@bluewin.ch

Stand: 2026